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Die Fair Play Fahrschule (denn ohne Fair Play geht es im Straßenverkehr nun mal nicht) wurde am 01.08.1994 eröffnet. Ich, Heiko Hepper, erlernte den Beruf eines Kfz-Schlossers und bin bereits seit Oktober 1991 als Fahrlehrer tätig.

Wir bilden in der Fair Play Fahrschule folgende Fahrerlaubnisklassen aus:

Klassen B und BE (Mindestalter 18 Jahre, Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Klasse A(b) (Mindestalter 18 Jahre)
Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre)
Klasse A (Mindestalter 25 Jahre, bei Direkteinstieg)

Bei „Begleitetes Fahren ab 17“ kann die Ausbildung zur Klasse B und BE bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Mit dem Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren kann man die Berechtigung erhalten, in Begleitung einer berechtigten Person, ein Kraftfahrzeug der Klasse B und BE innerhalb von Deutschland zu fahren.

Heiko Hepper

Drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters können Sie die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters können Sie die praktische Prüfung absolvieren. Den Führerschein erhalten Sie aber erst mit Erreichen des Mindestalters. So will es der Gesetzgeber.

Übrigens:
Es gibt auch Gutscheine über Teile der Ausbildung, die sich schenken lassen, bzw. selbst verschenken können.
Eine Ausbildungsfinanzierung ist bei entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls möglich.